Allgemeine Geschäftsbedingungen Viktor Klassen Consulting GmbH, Lupinstr. 2, 88400 Biberach (nachfolgend: „Viktor Klassen“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von VIKTOR KLASSEN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die VIKTOR KLASSEN mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VIKTOR KLASSEN ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VIKTOR KLASSEN auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von VIKTOR KLASSEN / Mitwirkung des Kunden
(1) VIKTOR KLASSEN erbringt für Baufinanzierer individualisierte und standardisierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Rahmen sogenannter Mentoring-Programme. Ziel der Dienstleistungen Verbesserung betrieblicher Vertriebs- und Automatisationsprozesse auf Kundenseite. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet VIKTOR KLASSEN dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch VIKTOR KLASSEN, bleibt der Vergütungsanspruch von VIKTOR KLASSEN unberührt.
(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit VIKTOR KLASSEN eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht VIKTOR KLASSEN ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Dienste stets zu gewährleisten. Die etwaigen Voraussetzungen werden dem Kunden separat benannt.
(5) Sofern sogenannte Calls Gegenstand unserer Leistungen sind, hat der Kunde die Teilnahme an den vereinbarten Terminen sicherzustellen. Sollte der Kunde an einem Call nicht teilnehmen können aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.
(6) Vorbehaltlich individuell abweichender Absprache besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Einzelberatung.
(7) Der Kunde hat die Teilnahme am gebuchten Mentoring Programm aktiv zu fördern und den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten.
(8) Die Teilnahme am jeweils gebuchten Mentoring Programm steht dem jeweiligen Kunden in Person zu. Bei juristischen Personen wird die für die Teilnahme am Mentoring berechtigte natürliche Person vor Beginn des Programms einvernehmlich festgelegt. Vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung ist pro Buchung eine natürliche Person teilnahmeberechtigt.
(9) Die Leistungen von Viktor Klassen sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen VIKTOR KLASSEN und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von VIKTOR KLASSEN nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von VIKTOR KLASSEN eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von VIKTOR KLASSEN angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von VIKTOR KLASSEN erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von VIKTOR KLASSEN ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von VIKTOR KLASSEN ist anders lautend. Eine VIKTOR KLASSEN erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit VIKTOR KLASSEN als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde VIKTOR KLASSEN ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) VIKTOR KLASSEN stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an VIKTOR KLASSEN zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch VIKTOR KLASSEN beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei VIKTOR KLASSEN eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei VIKTOR KLASSEN vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält VIKTOR KLASSEN sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber VIKTOR KLASSEN in Verzug, ist VIKTOR KLASSEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. VIKTOR KLASSEN wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) VIKTOR KLASSEN wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. VIKTOR KLASSEN ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass VIKTOR KLASSEN bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird VIKTOR KLASSEN innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist VIKTOR KLASSEN gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von VIKTOR KLASSEN unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber VIKTOR KLASSEN zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass VIKTOR KLASSEN überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt VIKTOR KLASSEN insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von VIKTOR KLASSEN erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von VIKTOR KLASSEN für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die VIKTOR KLASSEN nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an VIKTOR KLASSEN über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) VIKTOR KLASSEN haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIKTOR KLASSEN nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet VIKTOR KLASSEN nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn VIKTOR KLASSEN und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von VIKTOR KLASSEN maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von VIKTOR KLASSEN (derzeit Biberach). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von VIKTOR KLASSEN.
Viktor Klassen, Lupinstr. 2, 88400 Biberach und dessen Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Viktor Klassen, Lupinstr. 2, 88400 Biberach und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.